ExpertOrder und TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
Am 01.01.2020 tritt das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Kraft.
Das Gesetz schreibt vor, dass ab 01.01.2020 alle Kassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen. Das Ziel dieser Maßnahme ist, die einzelnen Aufzeichnungen der Kassensysteme vor nachträglichen Manipulationen zu schützen.
Laut dem Gesetz gelten dann unter anderem folgende Regelungen:
- Alle Geschäftsvorfälle müssen einzeln und digital protokolliert und durch eine zertifizierte TSE geschützt werden.
- Zu jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg ausgestellt und ausgehändigt werden.
- Computergestützte Kassensysteme müssen über eine einheitliche digitale Schnittstelle verfügen (DSFinV-K). Diese Schnittstelle soll die aufgezeichneten Daten für die Finanzverwaltung zur Verfügung stellen.
- Für elektronische Kassensysteme besteht Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt.
- Die Zertifizierungspflicht bezieht sich nicht auf die Kassensysteme, sondern beschränkt sich auf die technische Sicherheitseinrichtung, mit der die Aufzeichnungen zu sichern sind.
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Folgende TSE können angeschlossen werden:
- Die DSFinV-K: die einheitliche digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme ist implementiert.
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
ExpertOrder und die Grundsätze der ordnungsgemäßen Kassenführung in elektornischer Form (GoBD)