Allgemeine Geschäftsbedingungen der Revout IT GmbH
Stand: 17.09.2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Revout IT GmbH und ihren Kunden über Software, Hardware, IT-Dienstleistungen, Support-, Einrichtungs-, Installations- und sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
1.2. Die Leistungen der Revout IT GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3. Individuelle Vereinbarungen sowie produkt- oder leistungsbezogene Verträge, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Revout IT GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1. Angebote der Revout IT GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Vertragsunterzeichnung, Annahme oder Auftragsbestätigung durch die Revout IT GmbH oder durch Beginn der Leistungsausführung durch die Revout IT GmbH zustande.
2.2. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind der jeweilige Vertrag, das Angebot und die Auftragsbestätigung. Allgemeine Produkt- und Leistungsbeschreibungen, insbesondere auf Webseiten, in Prospekten oder sonstigen Informationsunterlagen, stellen keine Garantie im Rechtssinne dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet oder ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
2.3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch entstehender Mehraufwand ist zusätzlich zu vergüten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4. Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde stellt der Revout IT GmbH rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, technischen Voraussetzungen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zur Verfügung, die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
3.2. Der Kunde ist für die Funktionsfähigkeit und Administration seiner eigenen IT-Infrastruktur verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3. Vor Installationen, Updates, Reparaturen, Fernwartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen in IT-Systeme hat der Kunde eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung zu erstellen, soweit ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
3.4. Mehraufwand, der durch fehlende, verspätete, unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entsteht, kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
4. Software, Fremdprodukte und Drittanbieter
4.1. Art und Umfang der Nutzungsrechte an Software richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Vertrag oder den für das betreffende Produkt wirksam einbezogenen Lizenzbedingungen.
4.2. Soweit für Software, Hardware oder sonstige Leistungen eines Drittanbieters besondere Lizenz-, Nutzungs- oder Vertragsbedingungen gelten, werden diese nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
4.3. Verträge des Kunden mit externen Anbietern, insbesondere Telekommunikations-, Internet-, Hosting-, Domain-, Zahlungs-, Plattform- oder sonstigen Diensteanbietern, bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.4. Unterstützt die Revout IT GmbH den Kunden bei der Einrichtung oder Nutzung eines Drittanbieterdienstes, wird die Revout IT GmbH dadurch nicht selbst Anbieter dieses Dienstes. Die Revout IT GmbH ist nicht für die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang oder spätere Änderungen des Drittanbieterdienstes verantwortlich, soweit die Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Drittanbieters liegt.
5. Lieferung, Versand und Abnahme
5.1. Verlangt der Kunde die Versendung einer Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
5.2. Versand-, Verpackungs- und sonstige vereinbarte Nebenkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3. Soweit eine Leistung ihrer Art nach einer Abnahme bedarf, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.4. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
6. Preise und Zahlung
6.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im jeweiligen Vertrag, Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.3. Die Revout IT GmbH kann Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen, soweit dies im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbart ist. Die gesetzlichen Rechte der Revout IT GmbH, insbesondere bei nach Vertragsschluss erkennbar werdender Gefährdung ihres Anspruchs auf die Gegenleistung, bleiben unberührt.
6.4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Revout IT GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus der jeweiligen Lieferung vor.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und die Revout IT GmbH unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf diese Ware zugreifen, insbesondere im Rahmen von Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
8. Mängelrechte
8.1. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
8.2. Verkauf von Waren und Hardware
8.2.1. Bei berechtigten Mängeln ist der Revout IT GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Revout IT GmbH zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
8.2.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Verkauf neuer beweglicher Sachen beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
8.2.3. Beim Verkauf gebrauchter beweglicher Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2.4. Die Regelungen in Ziffern 8.2.2 und 8.2.3 gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, bei gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen oder soweit sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8.3. Werk- und sonstige Leistungen
8.3.1. Soweit die Revout IT GmbH Werkleistungen oder sonstige Leistungen erbringt, bei denen gesetzliche Mängelrechte bestehen, ist der Revout IT GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
8.3.2. Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen und sonstigen nicht in Ziffer 8.2 geregelten Leistungen ein Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, insbesondere ab Abnahme, soweit eine solche vorgesehen ist.
8.3.3. Ziffer 8.2.4 gilt für die Verjährungsverkürzung nach Ziffer 8.3.2 entsprechend.
8.4. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung oder Beeinträchtigung nach Ablieferung, Abnahme oder sonstiger vertragsgemäßer Leistungserbringung durch unsachgemäße Bedienung, Fremdeingriffe, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Systemumgebungen, nicht freigegebene Komponenten oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verursacht wurde.
8.5. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Mangel der von der Revout IT GmbH geschuldeten Leistung vorliegt und der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass die Ursache der Störung aus seinem eigenen Verantwortungsbereich stammt, kann die Revout IT GmbH den hierdurch entstandenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand nach den vereinbarten oder, soweit keine Vereinbarung besteht, nach den üblichen Vergütungssätzen berechnen.
9. Datensicherung
9.1. Soweit Daten auf Systemen des Kunden gespeichert oder verarbeitet werden, ist der Kunde für eine regelmäßige, dem jeweiligen Risiko angemessene und überprüfbare Datensicherung verantwortlich, sofern die Revout IT GmbH nicht ausdrücklich die Datensicherung als eigene vertragliche Leistung übernommen hat.
9.2. Von der Revout IT GmbH bereitgestellte oder eingerichtete technische Möglichkeiten zur Datensicherung entbinden den Kunden nicht von der Pflicht, die ordnungsgemäße Durchführung und Wiederherstellbarkeit seiner Datensicherungen regelmäßig zu kontrollieren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Haftung
10.1. Die Revout IT GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2. Unberührt bleiben außerdem die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, sowie die Haftung aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Revout IT GmbH nur auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4. Im Übrigen ist die Haftung der Revout IT GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
10.5. Soweit die Revout IT GmbH nach den vorstehenden Bestimmungen für einen Datenverlust haftet, ist der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem jeweiligen Risiko angemessener Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Revout IT GmbH die Datensicherung oder Wiederherstellbarkeit der betreffenden Daten ausdrücklich als eigene vertragliche Hauptleistung übernommen hat.
10.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Revout IT GmbH.
11. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse
11.1. Die Revout IT GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und von ihr nicht zu vertreten sind. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgungsnetzen, erhebliche Störungen bei Rechenzentren oder sonstigen Infrastruktur- und Drittanbietern sowie nicht von der Revout IT GmbH verursachte Cyberangriffe gehören.
11.2. Die Revout IT GmbH wird den Kunden über ein solches Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer des Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Rechte beider Parteien bei länger andauernden Leistungshindernissen bleiben unberührt.
12. Vertraulichkeit
12.1. Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
12.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder ohne Verletzung einer Verpflichtung öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
12.3. Gesetzliche Pflichten zum Datenschutz sowie gesonderte Vereinbarungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1. Laufzeit und ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
13.2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2. Erfüllungsort für die Leistungen der Revout IT GmbH ist Glinde, soweit dies gesetzlich zulässig ist und sich aus der Art der jeweiligen Leistung nichts anderes ergibt.
14.3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Revout IT GmbH. Gesetzlich zwingende oder ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.