ExpertOrder ist GoBD-konform
ExpertOrder erfüllt bei der korrekten Nutzung des Programms die aktuellen Anforderungen des Bundesfinanzministeriums in Bezug auf die Sicherheit der EDV-gestützten Datenspeicherung.
Seit dem 01.01.2015 gelten in Deutschland die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD).

Die digitale Speicherung und Aufbewahrung der Daten im ExpertOrder erfüllen diese Grundsätze, unter anderem werden folgende Richtlinien eingehalten:
Aktueller WICHTIGER HINWEIS (Stand: Januar 2020)
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2020 jede Kassensoftware die digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen hat.

ExpertOrder unterstützt die technische Sichereheitseinrichtung (TSE) von zwei Firmen: Bundesdruckerei und SwissBit.

Weitere Informationen finden Sie HIER.